Vorsorgeuntersuchungen

Damit Sie ein Leben lang gesund bleiben: Mit unseren Vorsorgeuntersuchungen können wir helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

 

Angebotene Vorsorgeuntersuchungen

  • Check up 35

alle 2 Jahre können Frauen und Männer ab dem 35.Lebensjahr im Rahmen des gesetzlichen Vorsorgeprogrammes als Kassenleistung eine Untersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen durchführen lassen. Vor allem sollen Risikofaktoren und Frühsymptome von Herz-, Kreislauf,- und Nierenerkrankungen oder ein Diabetes mellitus erkannt und somit behandelt werden bevor sie zu gesundheitlichen Problemen führen. Der Check up beinhaltet eine ausführliche Anamnese (Erfragen des Wohlbefindens), eine körperliche Untersuchung (einschließlich Blutdruck und Gewicht) Kontrolle der Blutfette und des Blutzuckers sowie eine Untersuchung des Urins

  • Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer

Diese Untersuchung wird einmal jährlich ab dem 45. Lebensjahr von den Kassen übernommen und beinhaltet eine gezielte Anamnese, sowie eine körperliche Untersuchung. Weiters kann eine Untersuchung auf Blut im Stuhl vorgenommen werden. Mit dieser Untersuchung sollen bestimmte Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und somit behandelt werden. 

  • Jugendgesundheitsuntersuchungen (J1)

Diese Untersuchung wendet sich an Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren. Es erfolgt eine eingehende körperliche Untersuchung (Größe, Gewicht, Blutdruck, Untersuchung Herz, Lungen, Bauch..). Weiters besteht hierbei die Möglichkeit eines vertraulichen Arzt-Patienten-Gespräches (auch ohne Eltern möglich) in einer Altersphase die häufig geprägt ist von einer Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen. Es tauchen sicherliche Fragen auf (Sexualität und Verhütung, Drogen, Esstörungen...) die ihr Kind vielleicht mit jemanden anderen als mit den Eltern klären möchte. Auch wenn ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn ihr Kind das nicht möchte, darf der Arzt keine Auskünfte erteilen, es sei denn, es besteht ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes.

  • Jugendschutzuntersuchungen

Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, schreibt das Gesetz eine ärztliche Untersuchung vor. Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des Jugendlichen durch die Aufnahme der Tätigkeit zu vermeiden. Hat der Jugendliche nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht, muss eine Nachuntersuchung erfolgen.  Da die Durchführung dieser Untersuchung zeitaufwändig ist, ersuchen wir unbedingt um eine vorherige Terminvereinbarung. 

 

Häufig übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.

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